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Herr Dr. med. Gunther von Hagens ist der Erfinder der Plastination. Er ist der Ehrenvorsitzende des Bundesverbandes der Körperspender e.V. und der Wissenschaftliche Direktor des Instituts für Plastination, Heidelberg.
Die Plastination geschieht in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird das Gewebswasser per Diffusion durch Aceton ersetzt. Im zweiten Schritt wird dann das im Präparat befindliche Aceton im Vakuum gegen Reaktionskunststoffe ausgetauscht, die speziell für diese Technik entwickelt wurden. Nach Entnahme aus dem Kunststoffbad erfolgt die Härtung zum Plastinat.
Zur Zeit findet bis zum 18. April 2004 die Ausstellung "Körperwelten" in
Frankfurt/Main statt.
Ausstellungsort:
NEXOS-Halle
Wächtersbacher Str. 83 - Frankfurt-Fechenheim
Fon: 069 21238800 · Fax: 069 21237880
Email: exhibition@plastination.com
Eine zweite parallele Ausstellung ist zur zeit Süd-Korea.
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Nein! Körperspender können selbstverständlich auch Organspender sein. Die Organspende hat Vorrang vor der Körperspende, da sie lebensrettend oder lebenserhaltend ist. Ist ein Körperspender zugleich Organspender, wird die betreffende Leiche erst nach der Entnahme der Organe an das Institut für Plastination in Heidelberg geschickt um dort zur Plastination verwendet zu werden. Die Überführung zum Institut für Plastination in Heidelberg muss jedoch unverzüglich nach der Organentnahme erfolgen.
Sollten Sie Informationen zur Organspende wünschen, klicken Sie hier.
Die Körperspender, die angenommen wurden, werden auch plastiniert. Sollte eines fernen Tages der Bedarf tatsächlich gedeckt sein, wird das Institut für Plastination auch keine Spender mehr annehmen und dies rechtzeitig bekannt machen. Zur Zeit ist jedoch nicht abzusehen, dass der Bedarf an Körperspendern für die nächsten Jahrzehnte gedeckt ist.
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Bei einer Obduktion muss man unterscheiden zwischen einer Obduktion in einer Klinik zur Feststellung der Todesursache und der Obduktion in der Rechtsmedizin. Nach der Obduktion in der Klinik kann der Körper oder Teile davon in aller Regel noch plastiniert werden. Die Obduktion in der Rechtsmedizin wird zur Klärung eines "Nicht natürlichen Todesfalles" von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Amtsrichter angeordnet. Dabei werden alle Organe entnommen und der gesamte Körper wird aufgeschnitten. Danach ist eine Plastination unmöglich.
Die Verfügung "Körperspende zur Plastination" ist nach den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches kein Vertrag, sondern eine Vereinbarung. Das bedeutet, dass jeder Partner zu jeder Zeit seine Verfügung ohne Angaben von Gründen widerrufen kann. Diese Vertragsart wurde in erster Linie zugunsten des Körperspenders gewählt. Trotzdem ist Ihre Frage berechtigt. Niemand kann in die ferne Zukunft sehen, weshalb wir auch keine hundertprozentige Garantie geben können, dass Ihr Körper tatsächlich plastiniert wird. Zur Zeit ist jedoch nicht abzusehen, dass der Bedarf an Körperspendern für die nächsten Jahrzehnte gedeckt ist. Niemand braucht also damit zu rechnen, dass sein Körper für die Wissenschaft, Lehre und Forschung keine Verwendung findet. Es ist auch nicht vorgesehen, das IfP-Köperspenderprogramm zu einem späteren Zeitpunkt einzustellen, sondern es ist dafür Vorsorge getroffen, dass das Institut auch in Zukunft fortgeführt und noch weiter ausgebaut wird. Für den Erhalt des Instituts ist alles getan, was menschenmöglich war. Herr Gunther von Hagens sagt immer: "Viele der Spender werden noch plastiniert werden, wenn ich schon als Plastinat irgendwo stehe."
Die Kosten für die Überführung konnten früher durch das Sterbegeld der Krankenkasse gedeckt werden. Dies ist heute nicht mehr möglich, da die Höhe des Sterbegeldes zum 01. Januar 2003 geändert wurde.
Die gesetzlichen Krankenkassen zahlten bis zum 31.12.2003 folgendes an Sterbegeld
| für Hauptversicherte nur noch ein Sterbegeld von 525,-- Euro, | |
| für mitversicherte Familienangehörige sogar nur noch 262,50 Euro Sterbegeld. |
Und wer erst nach dem 31.12.1988 in die gesetzliche Krankenversicherung eingetreten ist, erhält überhaupt kein Sterbegeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Das gleiche gilt für privat versicherte Personen.
Zur Thema Kosten einer Überführung nach Heidelberg siehe auch einen Leserbrief und einen Kostenvoranschlag in der Körperspender-News - Juli 2001 - Seite 7, den uns freundlicherweise eine Körperspenderin zugestellt hat.
Die jetzige Regelung kann sich aber durch eine geplante Reform, die zur Zeit in der Bundesregierung diskutiert wird, ändern. Es soll das Sterbegeld ganz entfallen.
| Privatdozentin Dr. jur. utr. Brigitte Tag, Humboldt-Universität, Berlin |
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Rechtliche Erwägungen zu Körperspende, Plastination und Menschenwürde |
Aktualisiert:
2004-03-21