Ziele:

Auszug aus der Satzung des Bundesverbandes der Körperspender e.V.

§ 2 Vereinszweck, Vereinsaufgaben, Gemeinnützigkeit

(1) Zweck des Vereins ist die Verbesserung der wissenschaftlichen medizinischen Ausbildung insbesondere im Bereich der Anatomie und die Förderung der Aufklärung von Laien über die menschliche Anatomie durch den Einsatz plastinierter Körper oder Körperteile.
Plastination ist das Verfahren zur Verhinderung der Verwesung an biologischen Präparaten, bei dem die Körperflüssigkeiten durch Kunststoffe ersetzt werden.

(2) Zur Realisierung der Vereinszwecke besetzt der Verein Informationsstände bei Veranstaltungen, hält oder organisiert Vorträge an Schulen oder medizinischen Einrichtungen, veröffentlicht Publikationen und stellt Ansprechpartner für Anfragen zur Verfügung.
Um genügend Körper für anatomische Lehrzwecke zur Verfügung zu haben fördert der Verein den Gedanken der Körperspende. Unter Körperspende ist die Überlassung des gesamten menschlichen Körpers nach dem Ableben des Spenders für die Wissenschaft, anatomische Lehre und für die medizinische Aufklärung zu verstehen.

(3) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

(6) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an das Deutsche Rote Kreuz, das das Vereinsvermögen unmittelbar und ausschließlich zur Förderung der Organspenden zu verwenden hat.

Komplette Satzung (Stand: 14.11.2002)